FAQ Studieninteressierte
FAQ für Studieninteressierte
FAQ für Studieninteressierte
Immatrikulation
Brauche ich einen bestimmten Notenschnitt um die Studiengänge des Instituts für Turkistik zu studieren?
Die Studiengänge am Institut für Turkistik sind nicht zulassungsbeschränkt. Falls Sie einen türkischen Schul- oder Studienabschluss haben, wird aber zuvor die Gleichwertigkeit zur Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland geprüft.
Wo finde ich Informationen zum Studienbeginn? Wo kann ich mich immatrikulieren?
Allgemeine Informationen zum Studienbeginn an der UDE finden Sie hier: https://www.uni-due.de/erstsemester/
Die Online Immatrikulation ist hier möglich: https://www.uni-due.de/faq-studium/online-immatrikulation.php
Anerkennung von Leistungen anderer Hochschulen
Ich habe bereits Leistungen an einer anderen Universität oder in einem anderen Studiengang erbracht und möchte mir die Leistungen in einem Studiengang am Institut für Turkistik anrechnen lassen und mich in einem höheren Semester einschreiben.
Bitte stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen beim Prüfungswesen.
Formulare für das Anerkennungsverfahren:
- Für das Lehramt Türkisch finden Sie Formulare, Ausfüllanleitung und weiter Informationen hier unter dem Punkt „Anerkennungsverfahren“: https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/tuerkisch_la_ba_startseite.php
- Für alle anderen Studiengänge verwenden Sie bitte dieses Formular und senden Sie es an das Prüfungswesen: Formular Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
- Anlage für Im Ausland erbrachte Prüfungsleistungen gem. HStatG (Diese Anlage ist nur auszufüllen, wenn Sie in dem Antrag auf „Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistung“ in Spalte „wo abgelegt“ den Buchstaben A= Ausland eingetragen haben)
Weitere Informationen finden Sie hier.
Ansprechpartnerin ist Jun.-Prof. Dr. Sevgi Çıkrıkçı
Ich habe bereits einen Bachelor-Studiengang an einer anderen Universität abgeschlossen und möchte mich in den Master Türkisch im Lehramt GyGe oder HRSGe einschreiben. Was muss ich beachten?
Die Immatrikulation in einen Masterstudiengang einen Bachelorabschluss in diesem Fach, oder einen gleichwertigen Abschluss, voraussetzt.
Interessenten für einen Master-Studiengang mit Lehramtsoption, die den ersten
berufsqualifizierenden Abschluss (Lehramts-Bachelor) nicht an der Universität Duisburg-Essen erworben haben, müssen nach der Einschreibung die Gleichwertigkeit des Lehramts-Bachelors durch die zuständigen Prüfungsausschüsse unserer Hochschule überprüfen lassen. Sie finden weitere Informationen dazu hier https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/tuerkisch_la_ba_startseite.php unter dem Punkt „Gleichwertigkeitsprüfung“.
Haben Sie einen Bachelorabschluss in einem anderen Fach erworben, ist es sehr unwahrscheinlich, dass die Gleichwertigkeitsprüfung positiv ausfällt. Haben Sie z.B. einen Bachelor in Germanistik in der Türkei abgeschlossen, qualifiziert dies nicht für das Turkistikstudium an der UDE.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Ansprechpartnerin ist Jun.-Prof. Dr. Sevgi Çıkrıkçı